[1] das den Menschen im Unterschied zu allen anderen Lebewesen angeborene, nicht erworbene, nicht zusprechbare und nicht aberkennbare Merkmal, das die Menschenrechte fundiert (nach christlicher Lehre die Gottebenbildlichkeit, nach Kant die Autonomie, also die Fähigkeit sich selbst ein Gesetz geben zu können und sich selbst unter dieses Gesetz zu stellen) [2] diejenige Größe, die den Rang einer Person in einer Gesellschaft angibt [3] Gesetz : Antragsrecht, Freiheit, Meinungsfreiheit [4] Kulturelle Entwicklung : Allgemeinbildung, Aufbau, Aufstieg [5] Freiheit : Aufschwung, Ausdehnung, Ausweitung [6] Stolz : Erhabenheit, Grandezza, Haltung
Menschenwürde ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der in der deutschsprachigen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie für bestimmte Grundrechte und Rechtsansprüche des Menschen steht. Im modernen Sinne versteht man darunter, dass alle Menschen unabhängig von all ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben, und dass dieser Wert über dem aller anderen Lebewesen und Dinge steht.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Menschenwürde | human dignity | en | ||
Menschenwürde | diginity of man | en | |||
1 | Menschenwürde | dignité humaine | fr | ||
1 | Menschenwürde | dignidad humana | es | ||
1 | Menschenwürde | människovärde | sv | ||
Menschenwürde | dignity of man | en |