Kriegsdienstverweigerung war in der Geschichte Deutschlands bis 1945 im Kriegsfall fast nur als Desertion möglich. Regionale und befristete Ausnahmen gab es nur für Angehörige einiger Friedenskirchen. Kriegsdienstverweigerung wurde im Ersten Weltkrieg als Fahnenflucht oder Landesverrat mit schweren Zuchthausstrafen, in der Zeit des Nationalsozialismus als Wehrkraftzersetzung auch mit der Todesstrafe geahndet. In der DDR gab es kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Dort war legal nur ein waffenloser Bausoldatendienst innerhalb der Nationalen Volksarmee möglich. Dessen Inanspruchnahme zog unter Umständen berufliche Nachteile nach sich.