Zahnärztekammern sind die zahnärztliche Selbstverwaltung der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) organisiert. Zahnärztekammern sind Berufsständische Körperschaften. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage landesrechtlicher Heilberufe-Kammergesetze übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Das jeweils zuständige Landesministerium übt die Rechtsaufsicht aus.