[1] Verwaltungsbehörde : Abteilungsleiter, Amtmann, Bauamtsleiter
Der Landrat ist Organ und Hauptverwaltungsbeamter eines deutschen Landkreises oder Kreises und damit oberster Kommunalbeamter. Zugleich ist er untere staatliche Verwaltungsbehörde. Er vertritt den (Land-)Kreis nach außen und wird zumeist unmittelbar von den Kreisbürgern gewählt. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein wird der Landrat vom Kreistag gewählt.