[1] : Ständegesellschaft bezeichnet in den Humanwissenschaften einen hierarchisch geordneten Teil einer Gesellschaft aus abgeschlossenen sozialen Gruppierungen – den Ständen oder Geburtsständen – mit eigenen rechtlichen, sozialen und kulturellen Normen, deren Z
Ständegesellschaft bezeichnet in den Humanwissenschaften einen hierarchisch geordneten Teil einer Gesellschaft aus abgeschlossenen sozialen Gruppierungen – den Ständen oder Geburtsständen – mit eigenen rechtlichen, sozialen und kulturellen Normen, deren Zusammenhalt auf Gemeinsamkeit in Abstammung, Beruf, Besitz oder Bildung besteht.