Als Kapitalschnitt werden der Hauptversammlungsbeschluss einer Aktiengesellschaft und der Beschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH bezeichnet, bei denen eine nominelle Kapitalherabsetzung mit einer effektiven Kapitalerhöhung verbunden wird. In der Praxis wird eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen oft erst dadurch attraktiv, weil ohne vorgeschaltete Korrektur der Grundkapitalziffer das frische Kapital zur Deckung früherer Verluste gebunden wäre.
Wort | Synonyme |
Kapitalschnitt | Kapitalherabsetzung |