[1] : Grenzbahnhöfe sind Bahnhöfe, auf denen die für den Übergang des Verkehrs über die Staatsgrenze nötigen Dienstvorrichtungen, insbesondere die zollamtliche Überwachung, vorgenommen werden.
Grenzbahnhöfe sind Bahnhöfe, auf denen die für den Übergang des Verkehrs über die Staatsgrenze nötigen Dienstvorrichtungen, insbesondere die zollamtliche Überwachung, vorgenommen werden.