Amtstitel in Österreich sind Titel, die Beamte des öffentlichen Dienstes im Rahmen ihrer Tätigkeit führen. In Deutschland entspricht das im Wesentlichen der Amtsbezeichnung. Der Amtstitel ist durch die Besoldungsgruppe gesetzlich festgelegt. Die Verleihung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Dieser kann aber den jeweils zuständigen Bundesminister ermächtigen, selbst Beamte bestimmter Kategorien zu ernennen. Der Bedienstete hat ein gesetzliches Recht auf Führung des Amtstitels.
Wort | Synonyme |
Amtstitel | Anrede |
Amtstitel | Berufstitel |
Amtstitel | Titel |