Das Gebrauchsmuster ist der „kleine Bruder“ des Patents und ein Schutzrecht des Gewerblichen Rechtsschutzes. Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Ende 2017 standen in Deutschland 81.001 Gebrauchsmuster in Kraft, 13.299 Neuanmeldungen sind in diesem Jahr erfolgt.