[1] Teil einer staatlichen, kommunalen, kirchlichen oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Verwaltung zu Bauangelegenheiten, die mit der Prüfung, Bewilligung/Ablehnung von Bauanträgen betraut ist und Bauabnahmen durchführt [2] Verwaltungsbehörde : Archivverwaltung, Ausländeramt, Ausländerbehörde
Ein Bauamt ist ein lokales, subnationales- oder nationales Amt, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Die Aufgaben und Bezeichnungen dieser Ämter variieren zwischen den einzelnen Staaten und deren Verwaltungsebenen ganz erheblich. Die Bezeichnung Bauamt ist deshalb oft ungenau.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Bauamt | genio civile | it | m | |
Bauamt | building authorities | en |