Minorat oder Juniorat bezeichnet eine Erbfolge, nach welcher die Vererbung über das jüngste Kind geregelt wird und nur der nächste männliche Verwandte oder – bei gleichem Verwandtschaftsgrad – der Jüngste zur Erbschaft berechtigt ist. Gibt es keinen männlichen Erben, hat die jüngste Tochter den Vorzug, oder die älteste Tochter in Gebieten, die von der Kirche verwaltet wurden. Das Minorat entstammt dem alten Höferecht. Im Gegensatz dazu steht das Majorat, bei dem alleine der Älteste das Erbe antritt.