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Altenteil
pl
Wycug
sv
Undantag (fastighetsrätt)
nb
Kår
nn
Kår
fi
Syytinki
da
Aftægt
cs
Výměnek
Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Andere Bezeichnungen sind Ausnahme. Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler oder Auszügler bezeichnet. Mehr lesen