[1] Gesamtheit der Ansprüche, die der ehemalige Besitzer nach Übergabe gegenüber seinem Nachfolger hat, darunter in vielen Fällen eine Unterkunft, zum Beispiel in der Landwirtschaft
Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Andere Bezeichnungen sind Ausnahme. Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler oder Auszügler bezeichnet.
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Wort | Synonyme |
Altenteil | Ausnahm |
Altenteil | Altenteilerhaus |
Altenteil | Austrag |
Altenteil | Ausgeding |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Altenteil | vitalizio ad i genitori | it | m |