[1] Gesetz, das den Schutz der Umwelt regelt
Das schweizerische Bundesgesetz über den Umweltschutz, kurz: Umweltschutzgesetz, Abk. USG, beruht auf den Artikeln 74 und 120 der Bundesverfassung. Danach erlässt der Bund „Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen“ und „über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen“.
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