[1] Backwaren in der Art von Semmeln/Brötchen oder Hörnchen/Croissants
Kleingebäcke sind alle Backwaren, die die Anforderungen an Brot erfüllen und weniger als 250 Gramm wiegen. Dazu gehören Brötchen und Brezeln. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck.
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