Eine Arbeitnehmererfindung (Diensterfindung) ist eine patentfähige oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht gemacht hat. Nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen hat der Arbeitgeber grundsätzlich Anspruch auf die Rechte an der Diensterfindung, der Arbeitnehmer dagegen lediglich einen ausgleichenden Anspruch auf Vergütung. Besondere Bestimmungen gelten auch nach Abschaffung des sog. Hochschullehrerprivilegs für die Erfindungen der an einer Hochschule Beschäftigten. Im Gesetz ist auch die Behandlung von solchen schöpferischen Leistungen von Arbeitnehmern geregelt, die nicht durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster schützbar oder anderweitig schutzrechtsfähig sind, aber die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens verbessern.