Die Luftverkehrabgabe ist eine bundesgesetzlich geregelte Verkehrsteuer, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2011 beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort von der Zollverwaltung erhoben wird erhoben wird und dem Bund zufließt. Die gesetzliche Grundlage dazu ist das Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) vom 9. Dezember 2010.