Ausweispflicht bezeichnet in weiterem Sinne die Pflicht einer natürlichen Person, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Zum Beispiel darf an manchen Vereins- oder Gruppenveranstaltungen nur teilnehmen, wer einen Mitgliedsausweis besitzt, und manches Firmengelände darf nur mit Mitarbeiter- oder Besucherausweis betreten werden. Manche Berufsgruppen, zum Beispiel Polizeibeamte, dürfen ihren Beruf nur mit ihrem Dienstausweis ausüben. In diesen Fällen besteht häufig auch eine Mitführpflicht.