[1] rechtlich festgelegte Form für die Regelung von Rechtsangelegenheiten; im engeren Sinne, die Rechtsform eines Unternehmens: die rechtliche Form, in der ein Unternehmen betrieben wird [2] Unternehmertum : Firmengründung, Geschäftsfeld, Geschäftsidee
Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene, rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Rechtsform | rechtsvorm | nl | ||
1 | Rechtsform | företagsform | sv | ||
Rechtsform | rättslig form | sv | |||
Rechtsform | legal form | en | |||
Rechtsformen | legal forms | en |