Ein Rechtsverhältnis ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen. Innerhalb einer Rechtsordnung ist ein Rechtsverhältnis dann anzunehmen, wenn die in Rede stehende Beziehung rechtlich geregelt ist.