Als Ausleihe wird in Bibliotheken das Verleihen von Bibliotheksbeständen bezeichnet. Die Ausleihe ist auch der Bereich einer Bibliothek, an dem es möglich ist, sich Medien auszuleihen. Dabei werden die Medien im Rahmen der Ausleihverbuchung als ausgeliehen vermerkt. Innerhalb einer bestimmten Leihfrist müssen die Medien in die Bibliothek zurückgebracht werden, ansonsten werden Mahngebühren fällig.