Eine Option bezeichnet in der Wirtschaft ein Recht, eine bestimmte Sache zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Optionen werden auch als bedingte Termingeschäfte bezeichnet und gehören damit zur Gruppe der Derivate. Es handelt sich ausdrücklich um ein Recht und nicht um eine Pflicht: Der Optionsinhaber, der die Option zu einem bestimmten Preis (Prämie) vom Stillhalter (Optionsverkäufer) gekauft hat, entscheidet einseitig, ob er die Option gegen den Stillhalter ausübt oder sie verfallen lässt.