Landesbischof ist der Titel des klerikalen Leiters einiger evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Der Begriff entstand durch die Einführung des landesherrlichen Kirchenregiments der Reformationszeit. Landesherren, die für ihr Land die Einführung des neuen Bekenntnisses durchsetzten, fungierten in der Folge als Bischof, daher der Begriff Landesbischof. Sie führten alle Rechte des bisherigen Bischofs als so genannter summus episcŏpus aus, bis nach dem Ersten Weltkrieg 1918 das „landesherrliche Kirchenregiment“ wegfiel. Seither fungiert in einigen Landeskirchen ein Theologe als Landesbischof. Andere Landeskirchen kennen als leitendes geistliches Amt den/die Bischof / Bischöfin bzw. den Präses, Kirchenpräsident oder Schriftführer. Landesbischöfe gibt es in folgenden Kirchen:
Evangelische Landeskirche in Baden,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig,
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers,
Evangelische Kirche in Mitteldeutschland,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland,
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens,
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe und
Evangelische Landeskirche in Württemberg.
Bischöfe gibt es in folgenden Kirchen:
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck sowie
Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg.
Kirchenpräsidenten gibt es in folgenden Kirchen:
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau,
Evangelische Landeskirche Anhalts,
Evangelische Kirche der Pfalz und
Evangelisch-reformierte Kirche.
Einen Präses gibt es in folgenden Kirchen:
Evangelische Kirche im Rheinland sowie
Evangelische Kirche von Westfalen.
Einen Schriftführer gibt es in folgender Kirche:
Bremische Evangelische Kirche.
Einen Landessuperintendenten gibt es in folgender Kirche:
Lippische Landeskirche.