Der Vorbereitungsdienst ist zumindest in Deutschland die von einem Beamten zur Vorbereitung auf sein späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Ausbildungszeit, in der er als Anwärter bzw. Referendar tätig ist. Vorbereitungsdienste sind für alle Laufbahngruppen vorgesehen und schließen außer im einfachen Dienst mit einer Laufbahnprüfung ab. Während der Zeit des Vorbereitungsdienstes befindet sich der Lehramtsanwärter in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Dienstbezeichnung richtet sich – außer beim Referendariat – nach dem Eingangsamt der Laufbahn, also beispielsweise für den gehobenen Dienst Inspektoranwärter.