[1] von Wirt/Wirtin ausgesprochenes Verbot gegen jemanden, das Lokal nochmals zu betreten
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt.
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