Das Territorialheer wurde als eine eigenständige militärische Organisation für die nationale, nicht in die NATO integrierte Landesverteidigung der Bundesrepublik Deutschland aufgestellt und war ursprünglich als vierte Teilstreitkraft der Bundeswehr vorgesehen. Mit der Auflösung des Kommandos Territoriale Verteidigung 1969 wurde die Territoriale Verteidigung in das Heer eingegliedert und dieses organisatorisch in „Feldheer“ und „Territorialheer“ unterteilt. Die Gliederung in der Heeresstruktur 4 wurde dort zusammengefasst.