Die Erfinderbenennung ist eine vom Patentanmelder im Patenterteilungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) – obligatorisch – abzugebende Erklärung. Sie darf nicht mit der so genannten Erfindernennung (Erfinderehre) verwechselt werden, bei der es sich um einen persönlichkeitsrechtlichen Aspekts des Rechts an der Erfindung handelt.