Die Solvabilitätsverordnung ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Dezember 2006 im Rahmen des Bankenaufsichtsrechts. Sie konkretisiert die Anforderungen der §§ 10 ff. Kreditwesengesetz über die angemessene Eigenmittelausstattung (Solvabilität) und Liquidität. Eine gleichnamige Verordnung mit vergleichbarem Regelungszweck besteht auch im österreichischen Aufsichtsrecht.