[1] Schule : Bildungsbehörde, Oberschulamt, Schulamt
Die Schulaufsicht ist in demokratischen Gesellschaften eine Aufgabe staatlicher Kultusbehörden, die der Verwirklichung bildungspolitischer, pädagogischer, rechtsstaatlicher, personalwirtschaftlicher, disziplinarischer sowie gesundheitlicher Normen in der Schulpraxis dient.
Sie basiert auf den Schulaufsichtsgesetzen der Länder.