Erwerbsfähigkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht (Deutschland). Erwerbsfähig ist nach § 8 SGB II, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Im Gegensatz zur verminderten Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung ist die Erwerbsfähigkeit nicht an einen existierenden Rentenanspruch gebunden.
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