Der Voraus ist im deutschen Erbrecht ein gesetzliches Vermächtnis für die Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke, das dem überlebenden Ehegatten – wenn er als gesetzlicher Erbe berufen ist – zusätzlich zu seinem Erbteil zukommt.
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Wort | Synonyme |
voraus | vorwärts |
voraus | voran |
voraus | vorab |
voraus | vorweg |