[1] Herstellerin/Vermittlerin von Kontakten zwischen Personen zwecks Heirat oder - oft bezahlter - sexueller Aktivitäten
Kuppelei ist die vorsätzliche Vermittlung und Beförderung der Unzucht. Da sich Kuppelei speziell auf Anbefohlene bezieht, umfasst der Begriff auch die Heiratsvermittlung Minderjähriger. In Verbindung mit Geldzahlungen gehört Kuppelei auch in den Kontext der Prostitution.
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