[1] das Entfernen (von etwas) [2] Verlust : Konfiskation, Raub, Unterschlagung [3] Aneignen : Abzüge, Aneignung, Annexion [4] Wegnehmen, mindern : Abtrennung, Auslassung, Ausscheidung
Wegnahme bezeichnet im deutschen Strafrecht die Aufhebung fremden und Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen, Gewahrsams an einer Sache durch Bruch. Wegnahme ist ein Merkmal der Tatbestände des Diebstahls, des Raubes und der Pfandkehr.
Die Wegnahme besteht aus drei Elementen, und zwar der Gewahrsamsaufhebung, Gewahrsamsneubegründung sowie dem Bruch.
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Wort | Synonyme |
Wegnahme | Plünderung |
Wegnahme | Raub |
Wegnahme | Entwendung |
Wegnahme | Zwangsenteignung |
Wegnahme | Enteignung |
Wegnahme | Einbruch |
Wegnahme | Diebstahl |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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retirada | es | f |