[1] Verwaltungsbehörde : Ministerialdirigent, Ministerialrat, [2] Führung, Chef : Amtmann, Amtschef, Amtsdirektor
Ministerialrat ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung und in Österreich ein Amtstitel von Beamten, sowie eine Verwendungsbezeichnung von Vertragsbediensteten bei obersten Behörden des Bundes oder der Länder und in Deutschland zusätzlich beim Bundeseisenbahnvermögen. Ministerialräte gehören zur Laufbahn des höheren Dienstes der Verwaltung. Sie sind in Deutschland in die Besoldungsgruppe A 16, B 2 oder B 3 eingestuft. In Österreich führen Beamte diesen Amtstitel in der Funktionsgruppe 2−4 ab Gehaltsstufe 14, in den Funktionsgruppen 5−6 ab Gehaltsstufe 13 und in den Funktionsgruppen 7−9 sowie Vertragsbedienstete der Entlohnungsgruppe v1 in den Bewertungsgruppen v1/2 bis v1/7 bei Erreichung des vom Gesetz geforderten Besoldungsdienstalters. Der nach BBesO A 16 besoldete Ministerialrat wird umgangssprachlich auch „Kleiner Ministerialrat“ oder „Ministerialrat zu Fuß“ genannt, im Gegensatz zum „Ministerialrat zu Pferde“. Nach Landesrecht existiert in den Besoldungsgruppen B 3 und B 4 auch der Leitende Ministerialrat. Im Unterschied zum Ministerialrat wird dieses Amt aber ausschließlich an Inhaber bestimmter Führungsfunktionen, regelmäßig stellvertretende Leiter von Abteilungen der Ministerien oder Leiter einer Gruppe von mehreren Referaten in obersten Landesbehörden vergeben. In den Stadtstaaten Berlin und Bremen ist die entsprechende Amtsbezeichnung Senatsrat (SR). In Hamburg gibt es Leitende Regierungsdirektoren, die entsprechend eingestuft werden. Beim Auswärtigen Amt in Deutschland ist die vergleichbare Amtsbezeichnung Vortragender Legationsrat Erster Klasse und in Österreich in der Parlamentsdirektion Parlamentsrat.