Als Kriminalisierung wird im Sprachgebrauch eine Gesetzesänderung bezeichnet, die zur Strafbarkeit von Handlungen führt. Oft bildet sich bei der Erschließung neuer Rechtsräume wie z. B. neuen Medien ein Regulationsvakuum, sog. Strafbarkeitslücken, in denen sich verschiedene gewohnheitsrechtliche Strukturen bilden, die sich noch an vorhandenen Gesetzen ähnlicher Bereiche orientieren. Bei der Regelung durch den Gesetzgeber kommt es dann zu einem Verbot von Handlungen, die sich in diesem Vakuum eingebürgert haben. Auch beim Wechsel der Gesetzgebung in ein neues Paradigma durch technische, wissenschaftliche und kulturelle Veränderungen werden die Gesetze in Richtungen geändert, die vorher gestattetes oder erwünschtes Verhalten unter Repressionen, d. h. Strafe, stellt.