Mit Türblatt oder Türflügel wird der bewegliche Teil einer Tür bezeichnet. Zu einer Türe gehört außer dem Türblatt in der Regel eine Türzarge (Türrahmen). Bei Schwenktüren sind Türblatt und Türzarge durch die Türbänder beweglich verbunden. Deren Position am Rahmen ist abhängig von der Öffnungsrichtung und Konstruktion der Tür. Schiebetüren sind durch eine Aufhängung mit Rollen in einer Laufschiene mit dem Rahmen verbunden. Historische Türen wurden durch Holzverbindungen beweglich mit ihrem Rahmen bzw. der Hauskonstruktion verbunden. Zum Verschließen, Verriegeln und Öffnen der Türe werden weitere Beschläge wie Falle mit Türdrücker (Türgriff) sowie Schloss und/oder Riegel benötigt.
Wort | Synonyme |
Türflügel | Türblatt |