Löslicher Kaffee, Schnellkaffee oder Instantkaffee ist getrockneter Kaffeeextrakt. Durch Aufgießen dieses Pulvers mit heißem Wasser entsteht sofort ein Kaffeegetränk. Gemäß der Richtlinie 1999/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte und deutscher Kaffeeverordnung sind zur Herstellung lediglich geröstete Kaffeebohnen unter Verwendung von Wasser als Extraktionsmittel erlaubt. Dies gilt analog für Instant-Varianten von Zichorien- oder Landkaffee. Flüssiger Kaffee-Extrakt darf zudem bis zu 12 % Zucker enthalten, flüssiger Zichorien-Extrakt bis zu 35 %.