Lebenspartnerschaftsgesetz - DDDEasy

Wortinformationen

Artikel: das
Wort: Lebenspartnerschaftsgesetz
Typ: Substantiv
Silbentrennung: Le•bens•part•ner•schafts•ge•setz
Plural:
Duden geprüft:     Lebenspartnerschaftsgesetz Duden   Lebenspartnerschaftsgesetz Wiktionary
PowerIndex: 3
Häufigkeit: 4 von 10
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Lebenspartnerschaftsgesetz Wiki

de
Lebenspartnerschaftsgesetz
ru
Гражданские партнёрства в Германии

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Hierbei war die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft war damals in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft wurden den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet. Zwei Menschen verschiedenen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft rechtlich nicht begründen; für sie war allein die Ehe das anerkannte Rechtsinstitut. Die Lebenspartnerschaft wurde umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“ genannt. Einen Überblick zu den Regelungen der Anerkennung von Partnerschaften von Personen gleichen Geschlechts in anderen Ländern enthält der Artikel eingetragene Partnerschaft. Mehr lesen

Konjunktion

Singular
Nominativ das Lebenspartnerschaftsgesetz
Akkusativ das Lebenspartnerschaftsgesetz
Dativ dem Lebenspartnerschaftsgesetz
Genitiv des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Plural
Nominativ
Akkusativ
Dativ
Genitiv