Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung). Hierbei war die sexuelle Orientierung der Personen unerheblich. Eine Lebenspartnerschaft war damals in Deutschland die einzige Möglichkeit, einer gleichgeschlechtlichen Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft wurden den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten zum größten Teil nachgebildet. Zwei Menschen verschiedenen Geschlechts können eine Lebenspartnerschaft rechtlich nicht begründen; für sie war allein die Ehe das anerkannte Rechtsinstitut. Die Lebenspartnerschaft wurde umgangssprachlich auch „Homo-Ehe“ genannt. Einen Überblick zu den Regelungen der Anerkennung von Partnerschaften von Personen gleichen Geschlechts in anderen Ländern enthält der Artikel eingetragene Partnerschaft.