[1] Postwesen: Gebühr, die vom Empfänger gezahlt werden muss, wenn Postgut nicht ausreichend frankiert wurde
Unter Nachgebühr versteht man bei Postsendungen die Gebühr, die nicht vom Absender vorausbezahlt ist, sondern vom Empfänger eingezogen werden soll. Die Nachgebühr wurde früher Porto, die Briefgebühr Franco genannt. Die Deutsche Post AG spricht aktuell von Nachentgelt, das sich aus dem fehlenden Porto zuzüglich eines Einziehungsentgelts berechnet.
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Wort | Synonyme |
Strafporto | Nachentgelt 1 |
Strafporto | Nachgebühr 1 |
Strafporto | Nachporto 1 |