[1] Schiff : Besatzungsmitglied, Binnenschiffer, Bootsmann [2] Fiktiver Charakter:
Ein Hafenkapitän ist eine Amtsperson, die in einem großen Hafen für Schiffsbewegungen, Sicherheit und nautische Verwaltung verantwortlich ist. Die ihm unterstellte Behörde wird Hafenamt oder Hafen- und Seemannsamt genannt.