Amtsträger sind Personen, für die im deutschen Recht besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten. Der Begriff kam in der Zeit des Nationalsozialismus auf, wo „Amtsträger“ den engeren Beamtenbegriff überwinden sollte. Verwendet wurde der Begriff Amtsträger in jener Zeit für alle Funktionäre der NSDAP, deren Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Dazu gehörten unter anderem die Politischen Leiter, die in den Anfangsjahren der Partei zunächst als „Amtswalter“ bezeichnet wurden. Der Inhalt des Begriffs wird heute in Deutschland in den verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich definiert.