[1] Priester : Chorknabe, Glöckner, Kantor
Kirchenpfleger ist ein in christlichen Kirchen verwendeter Begriff für eine Person, welche die dafür Verantwortlichen bei der Verwaltung des Vermögens einer Kirchengemeinde bzw. Kirchenstiftung oft umfangreich unterstützt. In der römisch-katholischen Kirche ist der Kirchenpfleger Mitglied der Kirchenverwaltung und unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand. Die frühere Bezeichnung war Heiligenpfleger oder, vor allem im süddeutsch-österreichischen Raum, Kirchpropst. Regional ist im katholischen Bereich auch die Bezeichnung Rendant üblich. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche kann der Kirchenpfleger Mitglied des Kirchenvorstands sein, muss es aber nicht, unterstützt ihn als verantwortliches Gremium aber.