Kirchenpfleger ist ein in christlichen Kirchen verwendeter Begriff für eine Person, welche die dafür Verantwortlichen bei der Verwaltung des Vermögens einer Kirchengemeinde bzw. Kirchenstiftung oft umfangreich unterstützt. In der römisch-katholischen Kirche ist der Kirchenpfleger Mitglied der Kirchenverwaltung und unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand. Die frühere Bezeichnung war Heiligenpfleger oder, vor allem im süddeutsch-österreichischen Raum, Kirchpropst. Regional ist im katholischen Bereich auch die Bezeichnung Rendant üblich. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche kann der Kirchenpfleger Mitglied des Kirchenvorstands sein, muss es aber nicht, unterstützt ihn als verantwortliches Gremium aber.