[1] Arbeitsrecht: das durch Krankheit oder Unfall hervorgerufene Unvermögen, der Erwerbstätigkeit nachzugehen
Arbeitsunfähigkeit ist ein arbeitsrechtlicher und ein sozialrechtlicher Rechtsbegriff. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in der Regel einen bis zu sechswöchigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Arbeitsunfähigkeit ist auch Voraussetzung für sozialrechtliche Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, dem Unfallversicherungsträger oder der Arbeitsagentur. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist vom rentenrechtlichen Begriff der Erwerbsminderung und dem beamtenrechtlichen Begriff der Dienstunfähigkeit zu unterscheiden.
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Wort | Synonyme |
Arbeitsunfähigkeit | Erwerbsunfähigkeit |
Arbeitsunfähigkeit | Invalidität |
Arbeitsunfähigkeit | Dienstunfähigkeit |
Arbeitsunfähigkeit | Berufsunfähigkeit |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Arbeitsunfähigkeit | arbetsoförmåga | sv | ||
Arbeitsunfähigkeit | inability to work | en | |||
Erwerbsunfähigkeit | incapacity for work | en | |||
Arbeitsunfähigkeit | non-viability | en | |||
Arbeitsunfähigkeit | unfitness for work | en |