[1] Wertpapiere : Aktienanalyst, Aktienanleger, Aktienbesitzer
Der Aktionär, auch Anteilseigner ist der Inhaber eines in einer Aktie verbrieften Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien („Kommandit-Aktionär“) und damit mitgliedschaftlich an ihr beteiligt. Die Stellung als Aktionär kann durch die Gründung einer Aktiengesellschaft am Primärmarkt oder durch Kauf am Sekundärmarkt bzw. durch Erbgang erlangt werden. Aktionäre können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die Shareholder gehören zu den internen Stakeholdern eines Unternehmens.