Anlernberuf ist in Deutschland die Bezeichnung für die Berufsfunktion einer Hilfsarbeitskraft, also Berufe, die nach kurzer innerbetrieblicher Schulung – keine reguläre Berufsausbildung, keine Berufsschule – ausgeübt werden können. Es handelt sich hierbei vornehmlich um Tätigkeiten, die keiner besonderen Qualifikation bedürfen. In diesem Zusammenhang wird häufig auch vom Hilfsarbeiter oder der Aushilfskraft gesprochen.
|
|