Ein Funkdienst umfasst entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die Gesamtheit der Funkanwendungen oder Funknutzungen, deren Verwendungszweck ein wesentliches gemeinsames Merkmal besitzt. Er kann u. a. der Übermittlung, der Aussendung oder dem Empfang von Funkwellen für Zwecke des Fernmeldeverkehrs oder der Radioastronomie dienen. Funkdienste können rein zivil, militärisch oder für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) genutzt werden.