Ein Verkehrsübungsplatz ist ein Gelände, auf dem junge Verkehrsteilnehmer mit oder auch ohne sachkundige Anleitung den Umgang mit Verkehr erlernen und üben können. Es gibt Verkehrsübungsplätze für Fußgänger, für Radfahrer und für Kraftfahrzeugführer. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug, meistens beschränkt auf Motorräder und Autos, kann auch ohne einen Fahrlehrer geübt werden. Auf ADAC-Verkehrsübungsplätzen ist ein Mindestalter von 15 Jahren Grundvoraussetzung. Teilnehmer, die ihre Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, benötigen außerdem einen Begleiter, der mindestens eine dreijährige Fahrpraxis nachweisen kann. Die Verkehrsübungsplätze kommen damit dem Bedürfnis der jungen Verkehrsteilnehmer wie der didaktischen Vorstellung der Verkehrspädagogik entgegen, sich durch Eigeninitiative und selbst gewolltes Lernen in angemessenes Verkehren hineinzufinden.
Wort | Synonyme |
Verkehrsübungsplatz | Idiotenhügel |