[1] Inhaber einer Pfründe [2] Insasse eines Altenheimes oder Armenhauses [3] Fürsorgerentner
Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende, historisch auch Pfrund oder Pröven genannt, bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, insbesondere die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, bot dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes die Möglichkeit, solche Stellen unabhängig und langfristig zu finanzieren. Pfründner nannte man auch Pensionäre in Spitälern, die sich durch Einbringen eines Legats eine dauernde Unterkunft und Pflege gesichert hatten.
|
|
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
Pfründner | prebendary | en |