Freisasse ist ein Begriff der vormodernen Sozialordnung. Er bezeichnet den Besitzer eines landwirtschaftlichen Guts, der frei von Pflichten für die örtliche Grundherrschaft ist. Der Begriff ist allerdings „durchaus schillernd“ und wurde regional und epochal unterschiedlich verwendet. Er ist für die Zeit ab dem Spätmittelalter bis in die Frühe Neuzeit in Oberdeutschland belegt und bezeichnet etwa im Hochstift Salzburg „Freistifter“, also Eigenleute des Hochstifts. Der Begriff wird teilweise synonym mit dem ebenfalls nicht einheitlich verwendeten Begriff Freibauer verwendet, teilweise aber auch von ihm abgegrenzt.