[1] Schifffahrtsbehörde zur An- und Abmusterung von Schiffsbesatzungen oder zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kapitän, Offizier und Mannschaft
Das Seemannsamt ist als staatliche Behörde zuständig für die Anliegen von Seeleuten auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge sowie von deutschen Seeleuten auf Kauffahrteischiffen unter ausländischer Flagge im Geltungsbereich des Grundgesetzes.
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