Als Römermonat bezeichnete man die Berechnungsgrundlage einer Vielzahl von Steuern der Reichsstände im Heiligen Römischen Reich. Diese Grundlage wurde de facto seit Kaiser Maximilian I. (1493–1519), de jure seit der Reichsmatrikel des Wormser Reichstages 1521 unter Kaiser Karl V. bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 1806 herangezogen.